AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1 Präambel

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge  und sonstige Leistungen in ihrer, zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Unterrichtsverträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde auf den Webseiten www.gitarre-bonn.de oder  www.bass-bonn.de  zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Kunde erklärt sich durch den Abschluss des Unterrichtsvertrages mit der Geltung dieser eingestellten AGBs einverstanden.
  2. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Georg Berhausen-Land hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Georg Berhausen-Land.
  3. Georg Berhausen-Land behält sich ausdrücklich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher abgeschlossene Unterrichtsverträge werden nach den, bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§2 Unterrichtshonorar

  1. Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr; demgemäß ist das Unterrichtshonorar als Halbjahres bzw. Jahreshonorar zu berechnen und in 6 bzw. 12 gleichen Teilen, fällig jeweils in der ersten Unterrichtsstunde des betreffenden Monats, im Voraus bar zu entrichten. Alternativ dazu kann das Unterrichtshonorar auch per Lastschrift bis spätestens zum 5. des betreffenden Monats von der Lehrkraft eingezogen werden. Davon ausgenommen ist der nicht regelmäßige Einzelunterricht bzw. der Online Musikunterricht. In diesen Fällen erfolgt die Zahlung des Honorars im Voraus vor der jeweiligen Unterrichtseinheit. Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungspflichtigen muss gegenüber dem Zahlungsempfänger in schriftlicher Form erfolgen.
  2. Unbegründete Rücklastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,- € berechnet.
  3. Eine jährliche Beitragsanpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten (max. 4%) behält sich Georg Berhausen-Land vor. In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht nicht.
  4. Die Unterrichtspreise sind unter diesem Link im Detail aufgelistet: Preise.
  5. Sofern Unterrichtseinheiten als Zeitguthaben bzw. Unterrichts- oder Gutscheinkarten über den Tonwerk Store gekauft wurden, gelten die AGBs und die Widerrufsbelehrung des Tonwerk Store, die hier eingesehen werden Können: Tonwerk Store AGB,        Tonwerk Store Widerrufsbelehrung.
  6. Bereits erteilte Unterrichtsstunden werden im Falle eines Widerrufs nicht erstattet.

§3 Einzelunterricht mit Unterrichtskarte

  1. Die Unterrichtskarte ist mit 4, 6 oder 12 Unterrichtseinheiten zu je 45, 60 oder 30 Minuten pro Einheit erhältlich.
  2. Die Unterrichtskarte ist an eine Person gebunden und kann somit nicht übertragen werden.
  3. Die Bezahlung einer Unterrichtskarte muss vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit vollständig erfolgt sein.
  4. Für die Kaufabwicklung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tonwerk Store Online Shops (www.tonwerk-store.com).
  5. Unterrichtstermine können nur mit einer Vorlaufzeit von 1 Woche vereinbart werden.
  6. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßigen Unterrichtstermin. Termine werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart.
  7. Erteilte Unterrichtseinheiten werden auf der Karte eingetragen.
  8. Unterrichtskarten und nicht genutzte Einheiten von Unterrichtskarten sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Unterrichtskartenkaufs einlösbar.
  9. Ein Umtausch der Karte, das Einlösen nicht wahrgenommener Unterrichtseinheiten sowie die Rückgabe einer Unterrichtskarte ist nicht möglich.
  10. Die Paragraphen §5.2 und §6 dieser AGBs kommen ebenfalls zur Anwendung bei der Nutzung der Unterrichtskarte.

§4 Online Musikunterricht

  1. Der Online Musikunterricht ist mit 4, 6 oder 12 Unterrichtseinheiten zu je 45, 60 oder 30 Minuten pro Einheit erhältlich.
  2. Der Online Musikunterricht ist an eine Person gebunden und kann somit nicht übertragen werden.
  3. Die Bezahlung des Online Musikunterrichts muss vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit vollständig erfolgt sein.
  4. Für die Kaufabwicklung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tonwerk Store Online Shops (www.tonwerk-store.com).
  5. Unterrichtstermine müssen mit dem Lehrer vereinbart werden.
  6. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßigen Unterrichtstermin. Termine werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart.
  7. Erteilte Unterrichtseinheiten werden von dem gekauften Zeitguthaben abgezogen.
  8. Nicht genutzte Unterrichtseinheiten sind innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum einlösbar.
  9. Das Einlösen nicht wahrgenommener Unterrichtseinheiten sowie die Rückgabe eines zeitguthabens ist nicht möglich.
  10. Die Paragraphen §5.2 und §6 dieser AGBs kommen ebenfalls zur Anwendung bei der Nutzung des Online Musikunterrichts.
  11. Die Kosten für die notwendigen technischen Voraussetzungen (Computer/Laptop, Internetverbindung, Headset/Monitor, Webcam) zur Durchführung des Online Musikunterrichts auf Kundenseite trägt der Kunde.

§5 Unterrichtsausfall

  1. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen sowie an Rosenmontag und Weiberfastnacht fällt der Unterricht aus, ohne dass dies einen Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Die Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind maßgeblich. Dies gilt nur für längerfristige Verträge mit einer Mindestvertragsdauer ab 6 Monaten.
  2. Kann die Lehrkraft die vereinbarte Unterrichtsstunde aus Gründen, die nicht unter §5 Punkt 1 fallen, nicht halten, so wird die Unterrichtsstunde zu einem späteren Zeitpunkt erteilt oder anteilig rückvergütet. Darüber hinausgehende Kosten- bzw. Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§6 Fernbleiben vom Unterricht

  1. Erscheint der Lernende zur vereinbarten Unterrichtszeit nicht, so kann die Unterrichtsstunde nachgegeben oder vergütet werden, wenn die Lehrkraft spätestens einen Tag vor dem Unterrichtstag bis 15 Uhr davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Wird die Lehrkraft erst am Unterrichtstag selbst über das Fernbleiben des Lernenden informiert, so wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.
    Von dieser Regelung ausgenommen ist der Band- und Gruppenunterricht, da dieser trotzdem stattfinden muss.

§7 Kündigung

  1. Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen (Posteingangsdatum) zum Vertragsende gekündigt werden. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist Schriftform erforderlich. Mit Beendigung dieser Frist sind sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag erloschen. Dies gilt nur für längerfristige Verträge mit einer Mindestvertragsdauer ab 6 Monaten.
  2. So lange keine schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um ein weiteres halbes Jahr.
  3. Soll nach erfolgter Kündigung ein neues Vertragsverhältnis eingegangen werden, so kann dies erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erfolgen.

§8 Unterrichtsorganisation

  1. Die Änderung der Zusammensetzung von Gruppen und Bands sowie deren Auflösung kann von Georg Berhausen-Land zu jeder Zeit aus pädagogischen und organisatorischen Gründen vorgenommen werden.
  2. Sollte Georg Berhausen-Land selbst verhindert sein, den Unterricht durchzuführen, so kann er ersatzweise eine andere Lehrkraft einsetzen.
  3. Für den Gruppen- und Bandunterricht ist die Dauer des Unterrichts direkt von der Teilnehmerzahl abhängig. Daher kann es bei Änderungen der Teilnehmerzahl zu Anpassungen bzgl. der Unterrichtsdauer kommen, worüber die Teilnehmer rechtzeitig informiert werden.    

§9 Haftung in den Unterrichtsräumen

  1. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Instrumente übernimmt Georg Berhausen-Land keine Haftung.
  2. Bei Beschädigungen am Inventar der Unterrichtsräume bzw. an den Räumlichkeiten selbst kommt die gesetzliche Haftpflicht zum Tragen. Der Verursacher, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, trägt den entstandenen Schaden.
  3. Für entwendete Transportmittel (z.B. Fahrrad, Roller) der Schüler, die auf dem Gelände des Unterrichtsgebäudes in der Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn abgestellt waren, übernimmt Georg Berhausen-Land keine Haftung.

§10 Hausordnung

  1. In den Unterrichtsräumen ist das Mitführen von Speisen und Getränken nicht erlaubt.

§11 Information für den Verbraucher über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG; § 36)

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

  2. Georg Berhausen-Land nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§12 Schlussbestimmung

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
  2. Gerichtsstand ist Bonn.
  3. Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.

Ihr/dein Georg Berhausen-Land , Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn


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